Einreise- und Zollbestimmungen für einen Urlaub in Polen

Wer seit 2025 über die Grenze nach Polen fährt, muss feststellen, dass das einfache Durchwinken seltener geworden ist. Seit die Grenzkontrollen an den Landübergängen wieder zum Alltag gehören und neue Sicherheitsgesetze gelten, muss man beim Grenzübertritt mehr Zeit einplanen und die richtigen Dokumente mitführen. Damit die Reise nicht schon hinter Swinemünde oder Görlitz bei der ersten Polizeikontrolle endet, ist ein Blick in die aktuellen Regeln für Pässe, Fahrzeuge und Ausrüstung ratsam.

Notwendige Reisedokumente für die Einreise nach Polen

Für die Einreise nach Polen reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass aus. Das gilt für EU-Bürger und ihre Kinder gleichermaßen. Eine wichtige Änderung betrifft die Dokumente für den Nachwuchs, da der klassische Kinderreisepass seit 2024 nicht mehr ausgestellt wird. 

Alte Pässe dürfen zwar noch bis zum Ablaufdatum benutzt werden, aber eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Sobald das Dokument abgelaufen ist, brauchen Kinder einen normalen Personalausweis oder einen biometrischen Reisepass. Wer darauf hofft, dass ein einfacher Eintrag im Pass der Eltern ausreicht, riskiert Probleme bei einer Kontrolle, da diese Regelung bereits seit Langem abgeschafft wurde.

Grenzkontrollen bei der Einreise nach Polen

Seit Mitte 2025 gehören Grenzkontrollen an den Übergängen von Deutschland nach Polen wieder zum Alltag. Wer über die A4 bei Görlitz, die A12 bei Frankfurt an der Oder oder die kleineren Übergänge auf Usedom einreist, muss sich grundsätzlich auf Wartezeiten einstellen. Meistens bleibt es bei moderaten Verzögerungen, aber gerade zu Ferienbeginn, an Wochenenden oder vor Feiertagen staut es sich schnell mal eine Dreiviertelstunde oder länger. 

Der polnische Grenzschutz kontrolliert stichprobenartig und wirft vor allem bei vollbesetzten Pkw und Kleinbussen einen genaueren Blick auf die Insassen. Deshalb sollten die Ausweise aller Mitfahrer griffbereit liegen, damit man nicht erst den ganzen Kofferraum umgraben muss. 

Bei Fahrten über die Grenze zur russischen Exklave Kaliningrad braucht man noch deutlich mehr Geduld, denn dort sind Verzögerungen von einem ganzen Tag keine Seltenheit.

Einreise mit dem eigenen Fahrzeug 

Wenn der Wagen nicht auf den eigenen Namen zugelassen ist, wird es bei einer Kontrolle schnell kompliziert. Das betrifft Firmenwagen, Leasingfahrzeuge sowie das Auto von Freunden oder Verwandten. Dafür verlangt die polnische Polizei eine schriftliche Nutzungsvollmacht des Halters, die im Idealfall beglaubigt sein sollte. Ohne diesen Nachweis riskierst du im schlimmsten Fall, dass die Beamten das Fahrzeug zur Klärung des Sachverhalts vorläufig sicherstellen. Wer also nicht der rechtmäßige Eigentümer laut Fahrzeugschein ist, sollte die Vollmacht unbedingt zusammen mit den übrigen Unterlagen einpacken.

Die Polizei kassiert oft unnötige Bußgelder wegen eines fehlenden Feuerlöschers. In Polen muss jeder Pkw einen funktionstüchtigen Löscher an Bord haben, der im Fahrgastraum oder im Kofferraum leicht erreichbar verstaut ist. Zwar gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob diese Regelung auch für im Ausland zugelassene Autos gilt, doch im Alltag zeigt sich ein anderes Bild. Die polnische Polizei kontrolliert das gerade bei ausländischen Kennzeichen sehr konsequent direkt hinter der Grenze.

Zollbestimmungen und Freimengen

Innerhalb der EU sind die Grenzen für den privaten Bedarf großzügig bemessen, solange du die Waren für dich selbst und nicht zum Weiterverkauf mitnimmst. Wer aus Deutschland einreist, darf pro Person folgende Mengen im Gepäck haben:

  • 800 Zigaretten (etwa vier Stangen)
  • 10 Liter Spirituosen
  • 110 Liter Bier

Größere Bargeldmengen ab einem Wert von 10.000 Euro musst du beim Grenzschutz schriftlich anmelden. Wer allerdings einen Abstecher über die Grenze zur russischen Exklave Kaliningrad macht, sollte extrem vorsichtig sein. Da es sich um eine Nicht-EU-Außengrenze handelt, gelten dort völlig andere Regeln, und die Freimengen schrumpfen massiv, etwa auf nur 40 Zigaretten.

Viel strenger sieht es bei Medikamenten und Mitbringseln aus. Eine normale Reiseapotheke für den Eigenbedarf ist unproblematisch, aber bei starken Schmerzmitteln oder Präparaten wie Ritalin verlangt der Zoll ein beglaubigtes Schengen-Formular vom Arzt. Das gilt besonders für Cannabis, denn auch mit einem deutschen Rezept wird die Einfuhr ohne die notwendigen zusätzlichen Papiere als illegaler Drogenhandel gewertet. 

Wenn du auf polnischen Flohmärkten nach Schätzen suchst, musst du bei Antiquitäten auf vor 1945 hergestellte Stücke aufpassen. Für alte Möbel, Kunst oder seltene Bücher ist bei der Ausreise oft eine offizielle Genehmigung des polnischen Kulturministeriums nötig, sonst bleibt das Fundstück beim Zoll hängen.

Schusswaffen darf man nur mit dem Europäischen Feuerwaffenpass mitführen. Gegenstände wie Schlagringe, Butterflymesser oder Elektroschocker sind in Polen strikt verboten, selbst wenn sie in anderen Ländern legal verkauft werden.

Der deutsche Zoll kontrolliert an der Grenze scharf auf Pyrotechnik. Illegale Böller ohne gültiges CE-Kennzeichen oder solche mit gefährlichen Blitzknallsätzen (Kategorie F3 und F4) sind verboten. Wer Feuerwerk in Polen kauft, sollte unbedingt auf die Kennzeichnung achten, da die Einfuhr nicht zugelassener Pyrotechnik nach Deutschland ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz nach sich zieht.

Einreise mit Haustieren

Wer seinen Hund mit in den Urlaub nach Polen nimmt, muss beim Grenzschutz drei Dokumente vorlegen können. Ohne diese Unterlagen wird das Tier an der Grenze abgewiesen oder im schlimmsten Fall unter Quarantäne gestellt.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Ein blauer EU-Heimtierausweis im Original
  • Die Kennzeichnung des Tieres durch einen Mikrochip
  • Eine gültige Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage zurückliegen muss

Besonders die Frist bei der Tollwutimpfung ist relevant, da der Schutz bei Erstimpfungen erst nach drei Wochen rechtswirksam ist. Der polnische Grenzschutz achtet bei Kontrollen sehr genau auf dieses Datum im Heimtierausweis. 

Details zu Maulkorbpflicht, Leinenregeln oder hundefreundlichen Stränden findest du in unserem Ratgeber zum Urlaub mit Hund in Polen.

Visum und aktuelle Hinweise

Da Polen zum Schengen-Raum gehört, ist der Aufenthalt in Polen für deutsche Staatsbürger unkompliziert. Für touristische Aufenthalte, Familienbesuche oder Geschäftsreisen braucht man kein Visum, solange man sich innerhalb von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage im Land aufhält. 

Erst wer plant, sich dauerhaft in Polen niederzulassen oder länger als drei Monate am Stück zu bleiben, muss sich bei der zuständigen Woiwodschaftsbehörde anmelden. Für einen normalen Urlaub reicht also der gültige Personalausweis völlig aus.

Aktuelle Hinweise und Reiseinformationen findest du beim Auswärtigen Amt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Einreise- und Zollbestimmungen für Polen

Kann ich meinen Hund mit nach Polen nehmen und was muss ich beachten?

Ja, du kannst deinen Hund mit nach Polen nehmen. Dein Hund muss gechippt sein, einen EU-Heimtierausweis besitzen und eine gültige Tollwutimpfung haben. Weitere Details findest du in unserem Artikel Polen mit Hund.

Hat Polen besondere Zollbestimmungen?

Innerhalb der EU gibt es Freimengen für Tabak und Alkohol. Zudem ist die Einfuhr von Waffen, Drogen sowie bestimmter Tier- und Pflanzenarten verboten oder eingeschränkt. 

Benötige ich ein Visum für die Einreise nach Polen?

Nein, als EU-Bürger benötigt man kein Visum für die Einreise nach Polen. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass reicht aus.